Universität Hamburg

Erklärung zur Barrierefreiheit

LimeSurvey – Umfragedienst der Universität Hamburg

Erklärung nach § 5 HmbBITVO für die Website umfragen.uni-hamburg.de

Auf einen Blick

Gilt für studentische-umfragen.uni-hamburg.de

Die Umfrageplattform einschließlich der darüber veröffentlichten Umfragen.

Stand der Vereinbarkeit Teilweise vereinbar

Mit der HmbBITVO. Die Einschränkungen sind unten aufgeführt.

Zuletzt überprüft 18. August 2026

Selbstbewertung des Regionalen Rechenzentrums.

Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

Das Regionale Rechenzentrum der Universität Hamburg ist bemüht, die Website studentische-umfragen.uni-hamburg.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) und die Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) vom 10. September 2019. Die HmbBITVO verweist auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) sowie auf die Standards EN 301 549 und WCAG 2.1.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) teilweise vereinbar. Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den dort genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung. Eine unabhängige Prüfung nach dem BITV-Test wird derzeit vorbereitet; ihr Ergebnis veröffentlichen wir an dieser Stelle, sobald es vorliegt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte der einzelnen Umfragen – Fragetexte, Erläuterungen, hochgeladene Bilder und Dateien – werden nicht zentral erstellt, sondern von den Personen, die die jeweilige Umfrage anlegen. Ob sie barrierefrei gestaltet sind, kann das Regionale Rechenzentrum weder prüfen noch sicherstellen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst an die Kontaktadresse, die neben dem Impressumslink der betreffenden Umfrage steht.

Da eine vollständige Prüfung der Plattform noch aussteht, lassen sich weitere Barrieren derzeit nicht ausschließen. Melden Sie uns bitte jede Barriere, die Ihnen begegnet – wir schaffen soweit möglich kurzfristig Abhilfe oder stellen Ihnen die betroffene Information in einer zugänglichen Form bereit.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung des Regionalen Rechenzentrums der Universität Hamburg.

Wir überprüfen die Erklärung, sobald das Ergebnis der BITV-Prüfung vorliegt, mindestens jedoch einmal jährlich.

Barrieren melden

Fallen Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung auf oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an die ServiceLine des Regionalen Rechenzentrums:

Regionales Rechenzentrum (RRZ)
Universität Hamburg
Schlüterstraße 70
20146 Hamburg
Deutschland
Telefon
+49 40 2395-27790
E-Mail
limesurvey@uni-hamburg.de

Schlichtungsverfahren

Hilft Ihnen unsere Antwort nicht weiter, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem HmbBGG anrufen. Sie vermittelt kostenlos zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen; eine anwaltliche Vertretung ist nicht nötig.

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
Telefon
+49 40 42843-3056
E-Mail
schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de