Datenschutz
Die im Rahmen der Studie nach Einwilligungserklärung der Studienteilnehmenden erhobenen Daten unterliegen der Schweigepflicht und den datenschutzgesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden in anonymisierter1, elektronischer Form am Institut und der Poliklinik für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf für 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Promotionsabgabe aufbewahrt. Danach werden alle Daten datenschutzkonform gelöscht.
Auswertung, Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der Daten durch die Studienleiter:in und Mitarbeiter:innen erfolgen ausschließlich in anonymisierter Form. Datenschutzrechtlich verantwortlich ist das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Martinistraße 52, 20246 Hamburg.
Für die Befragung wird das Online-Survey Programm LimeSurvey verwendet. Die Software wird auf Servern der Universität Hamburg bereitgestellt. Die Übertragung und Speicherung der Daten werden mit einer zeitgemäßen Verschlüsselung abgesichert.
Die Daten können aufgrund der Anonymisierung durch die Studienteilnehmenden nicht eingesehen und diese über anfallende personenbezogene Ergebnisse der Studie auch nicht informiert werden, da eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht mehr möglich ist. Diese Studie ist durch die zuständige Ethik-Kommission beraten worden. Der zuständigen Landesbehörde kann ggf. Einsichtnahme in die anonymisierten Studienunterlagen gewährt werden. Zur Überprüfbarkeit von Forschungsergebnissen können zudem vollständig anonymisierte Datensätze, die ebenfalls keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen, in wissenschaftlichen Veröffentlichungen zugänglich gemacht werden. Ein Widerruf der Studienteilnahme ist aufgrund der Anonymisierung nach Abschluss des Fragebogens nicht möglich.
Erfassung persönlicher Daten für die Aufwandsentschädigung
Sie haben die Möglichkeit einen Wunschgutschein nach Ihrer Teilnahme zu gewinnen. Dafür müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig und Sie können auch an der Studie teilnehmen, ohne an der Verlosung des Wunschgutscheins teilzunehmen. Diese persönlichen Informationen werden unabhängig von Ihrem Fragebogen gespeichert und können Ihren Antworten nicht zugeordnet werden. Sie werden auf einem zugangsbeschränkten Server des Instituts und der Poliklinik für Medizinische Psychologie aufbewahrt, auf den nur Mitglieder der Forschungsgruppe Zugriff haben, und dienen ausschließlich zur Übersendung der Aufwandsentschädigung. Spätestens nach Abschluss der Studie, welcher als Zeitpunkt der Promotionsabgabe definiert wird, werden sie datenschutzkonform vernichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten Daten oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dafür wenden Sie sich bitte an die Studienleitung Prof. Dr. Isabelle Scholl (i.scholl@uke.de).
Rechtsgrundlage: Europäische Datenschutz-Grundverordnung2
Die Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sind in Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Sie betreffenden Daten bildet bei wissenschaftlichen Studien Ihre freiwillige Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO. Wir beachten weiter die Deklaration von Helsinki (Erklärung des Weltärztebundes zu den ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen) und die Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Beschwerdemöglichkeit
Sie haben das Recht, Beschwerde bei der/den Aufsichtsbehörde/n einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt:
Datenschutzbeauftragter:
Matthias Jaster
Martinistraße 52
20246 Hamburg
m.jaster@uke.de
Datenschutz-Aufsichtsbehörde:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 7.OG
20459 Hamburg
040/42854–4040
mailbox@datenschutz.hamburg.de
1Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 6 Bundesdatenschutzgesetz).
²Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).